Stirbt ein geliebter Mensch, möchten sich die wenigsten Hinterbliebenen in ihrer Trauer sofort mit Finanzfragen und Versicherungen beschäftigen. Doch trotz des Gefühlschaos gibt es viele Dinge, um die sich Angehörige nach einem Todesfall kümmern müssen – von der Beerdigung bis hin zum Nachlass. Aber was ist in dieser schwierigen Situation wirklich dringend und was kann warten? Wir haben eine Checkliste mit den wichtigsten Aufgaben zusammengestellt.
1. Was sollten Sie nach dem Todesfall sofort erledigen?
2. Was sollten Sie in den ersten Tagen nach dem Todesfall tun?
3. An was müssen Sie nach einem Todesfall noch denken?
Was sollten Sie nach dem Todesfall sofort erledigen?
Nachdem ein Angehöriger verstorben ist, gibt es einige Dinge, die Sie sofort erledigen müssen.
Totenschein
Ist der Angehörige zu Hause verstorben, sollten Sie zunächst einen Arzt verständigen, damit er einen Totenschein ausstellen kann. Darin werden Tod, Todeszeitpunkt, Todesart und Todesursache festgestellt. Geregelt ist das in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz übernehmen diese die Formalität. Die Todesbescheinigung brauchen Sie, um beim Standesamt die Sterbeurkunde zu beantragen.
Testament
Es ist sinnvoll, nach einem Testament zu suchen, mit dem der Verstorbene seinen letzten Willen festgelegt hat. Haben Sie ein solches gefunden, müssen Sie es zum Nachlassgericht bringen (§ 2259 BGB). Das ist das Amtsgericht am Wohnort des Verstorbenen. Haben Sie in den Unterlagen mehrere Testamente gefunden, müssen Sie alle beim Gericht abgeben.
Bank- und Versicherungsunterlagen
Suchen Sie sämtliche Bank- und Versicherungsunterlagen des Verstorbenen zusammen. Mit einer Kontovollmacht über den Tod hinaus können bevollmächtigte Angehörige leichter auf ein Konto des Verstorbenen zugreifen und so auch die durch die Beerdigung anfallenden Kosten begleichen.
Ausweise und Urkunden
Nehmen Sie den Personalausweis, das Stammbuch, die Geburtsurkunde und andere Personenstands-Urkunden an sich. Die müssen Sie bei verschiedenen Ämtern vorlegen.
Nahe Angehörige benachrichtigen
Informieren Sie nahe Verwandte und enge Freunde und besprechen Sie im engsten Familienkreis das weitere Vorgehen. Nahe Angehörige können in der Regel einige Tage Sonderurlaub bei ihrem Arbeitgeber beantragen.
Bestatter beauftragen
Zunächst sollten Sie überprüfen, ob der Verstorbene einen Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Beerdigungsinstitut abgeschlossen hatte und dieses gegebenenfalls informieren. Falls nicht, wählen Sie einen Bestatter aus.
Mit ihm besprechen Sie, welche Aufgaben das Bestattungsinstitut übernehmen soll. Die Kosten für die Beerdigung tragen die Erben (§ 1968 BGB). Die Gesamtkosten belaufen sich nach Angaben von Statista im Durchschnitt auf 13.000 Euro (Stand: Januar 2022). Es ist sinnvoll, wenn Sie zumindest ein Vergleichsangebot einholst, bevor Sie den Auftrag erteilen. Leichter fallen diese Entscheidungen, wenn der Verstorbene schon zu Lebzeiten mit seinen Angehörigen darüber gesprochen hat, wie er oder sie sich die Beisetzung wünscht. Ausführliche Informationen rund um das Thema Bestattung finden Sie im Ratgeber Beerdigungskosten.
Was sollten Sie in den ersten Tagen nach dem Todesfall tun?
Innerhalb der ersten Woche nach einem Todesfall sollten sich Angehörige um weitere organisatorische Dinge kümmern.
Unfallversicherung informieren
Ist der Verstorbene bei einem Unfall ums Leben gekommen, müssen Sie das Versicherungsunternehmen in der Regel innerhalb von 48 Stunden informieren. Nach Ablauf dieser Frist kann es vorkommen, dass die Unfallversicherung nicht zahlt.
Sterbeurkunde
Spätestens am dritten Werktag nach dem Todesfall ist die Sterbeurkunde zu beantragen (§ 28 PStG). Antragsberechtigt sind der Ehepartner und alle, die mit dem Verstorbenen in gerader Linie verwandt waren, also Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel.
Als Unterlagen brauchen für den Antrag den Totenschein und den Personalausweis sowie die Geburtsurkunde und – je nach Familienstand des Verstorbenen – Heiratsurkunde, Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners.
Zuständig für die Sterbeurkunde ist das Standesamt am Sterbeort, nicht am Wohnort. Am besten lassen Sie sich das Dokument gleich in mehrfacher Ausfertigung ausstellen, dieses muss bei vielen Ämtern und Unternehmen vorlegt werden.
Um die Anzeige des Sterbefalls kümmert sich oft das Bestattungsunternehmen, das Sie mit der Abwicklung der Bestattung beauftragt haben.
Sie können den Antrag aber auch selbst stellen. Bei vielen Standesämtern funktioniert das online. Sie müssen dazu nur Ihre persönlichen Daten eingeben, die der verstorbenen Person und wofür Sie die Sterbeurkunde benötigen – für die Rentenversicherung, die Sozialversicherung, für soziale oder sonstige Zwecke. Sie können auch zwischen verschiedenen Formaten wählen (DIN A4-Format, Stammbuch-Format). Eine zweckgebundene Urkunde ist kostenlos, jede weitere kostet zwischen 10 und 15 Euro (Stand: Februar 2022).
Erbschein
Wollen Sie auf die Konten des Verstorbenen zugreifen, müssen Sie sich zweifelsfrei als rechtmäßiger Erbe ausweisen. In der Regel brauchen Sie dazu einen Erbschein. Diesen stellt das zuständige Amtsgericht aus (§ 2353 BGB). Das kann allerdings mehrere Wochen dauern. Die Höhe der Gebühren für den Erbschein ist abhängig vom Wert des Nachlasses, er kann eine drei- bis vierstellige Summe kosten.
Bevor Sie einen Erbschein beantragst, sollten Sie darüber nachdenken, ob Sie das Erbe antreten oder es ausschlagen wollen. Diese Entscheidung müssen Sie innerhalb von sechs Wochen treffen, nachdem Sie von der Erbschaft erfahren haben.
Es gibt auch Fälle, in denen Sie auf einen Erbschein verzichten können. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber Erbschein.
Wenn es darum geht, etwas zu erben, haben viele Menschen eine eher romantische Vorstellung. Nach dem Tod eines geliebten Angehörigen tun sich nicht selten überraschende Reichtümer wie Häuser in bester Lage, wertvolle Schmuckstücke oder prall gefüllte Bankkonten auf. Erbfälle werden jedoch nicht von allen Erben mit Begeisterung aufgenommen. Denn der Erbende wird längst nicht immer reich.
Manchmal hinterlassen die Verstorbenen auch Schulden oder Immobilien, die einer Sanierung bedürfen. In diesem Fall hat der Erbende jedoch die Chance, das Erbe innerhalb einer Frist von sechs Wochen auszuschlagen. Darüber hinaus bestehen Alternativen zur Erbenhaftung.
Warum das Erbe ausschlagen? Dann ist eine Ausschlagung sinnvoll
Wenn ein Erblasser verstirbt, gehen sein gesamter Besitz, aber auch offene Schulden, automatisch auf die rechtlichen Erben über. Ohne Testament ordnen sich diese Erben der gesetzlichen Erbfolge unter. Das bedeutet, dass das gesamte Vermögen des Verstorbenen automatisch in den Besitz der Erben übergeht, ohne dass diesen Anspruch darauf erheben müssen. Allerdings ist niemand dazu verpflichtet, ein Erbe anzutreten. Es besteht die Möglichkeit, eine Erbschaft auszuschlagen. Die Ausschlagung dient dabei vor allem dem Schutz eines Erben. Denn wenn Schulden vererbt werden, haftet der Erbe mit seinem gesamten Vermögen und das bedeutet in manchen Fällen den finanziellen Ruin.
Nach dem Ableben eines Erblassers sollten Sie sich daher möglichst schnell einen genauen Überblick über dessen Vermögensverhältnisse verschaffen. Prüfen Sie zunächst Konten, erkundigen Sie sich bei Ämtern und durchsuchen Sie die Papiere, bevor Sie Vermögen und Schulden auf einer Liste gegenüberstellen. Zu einem Erbe zählen:
Mietwohnung kündigen
Lebte der Verstorbene allein zur Miete, sollten Sie als Erbe überlegen, ob Sie die Wohnung weiter nutzen wollen. Denn mit dem Tod des Mieters erlischt der Mietvertrag nicht. Anstelle des Verstorbenen tritt ein Erbe in das Mietverhältnis ein. Den kann der Erbe kündigen, aber auch der Vermieter.
Auch nach einem Todesfall gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten (§ 580 BGB). So lange müssen die Erben die Miete weiterzahlen. Damit der laufende Monat noch in die Kündigungsfrist zählt, müssen Sie bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats schriftlich kündigen. Teilte der Verstorbene den Haushalt mit seinem Ehegatten oder Lebenspartner, geht das Mietverhältnis auf diesen über.
Verträge rund um die Wohnung klären
Informieren Sie die Energieversorger und Telefonanbieter des Verstorbenen. Sie müssen als Erbe die Verträge entweder kündigen oder auf die im Haushalt lebenden Angehörigen ummelden. Auch Kabelfernsehen, Rundfunkbeiträge und Internet müssen gekündigt oder auf im gleichen Haushalt lebende Angehörige umgemeldet werden.
Pflegeheim
Wohnte der Verstorbene in einem Pflegeheim, endet der Vertrag grundsätzlich mit dem Sterbetag. Darüber, wie lange das Heim die Habseligkeiten des Toten aufbewahrt, gibt es vertragliche Vereinbarungen. Besprechen Sie am besten mit der Heimleitung, bis wann Sie das Zimmer räumen müssen.
An was müssen Sie nach einem Todesfall noch denken?
Es gibt noch weitere Angelegenheiten, um die sich die Angehörigen nach einem Todesfall kümmern müssen.
Versicherungen
Viele Versicherungen, etwa die Haftpflichtversicherung, enden automatisch mit dem Tod des Versicherten. Angehörige sollten dem Unternehmen möglichst schnell mitteilen, dass der Versicherungsnehmer verstorben ist. Denn meist erstattet die Versicherung die Beiträge ab dem Zeitpunkt, an dem sie von dem Todesfall erfahren hat. Je eher Sie sich melden, desto höher kann die Erstattung ausfallen.
Eine Hausratversicherung erlischt zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers, es sei denn, der Erbe übernimmt die Wohnung mitsamt der Einrichtung. Dann geht die Versicherung auf ihn über. Die Wohngebäudeversicherung oder Kfz-Versicherung wird ebenfalls auf den Erben des Hauses oder des Autos übertragen. Erst wenn Sie als Erbe das Auto ummelden, können Sie die Versicherung wechseln.
Krankenkasse
Sie sollten den Verstorbenen bei der Krankenkasse und Pflegeversicherung abmelden. Geben Sie die Krankenversicherungskarte an die gesetzliche Krankenkasse zurück. Mit dem Tod des Hauptversicherten endet auch die Familienversicherung für dessen Angehörige. Das ist jedoch kein Grund zur Panik. Da in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht besteht, genießen die bisher kostenfrei mitversicherten Familienmitglieder auch weiterhin Versicherungsschutz. Dennoch sollten sich die Angehörigen bei der Kasse informieren, wie sie zukünftig versichert sein können.
Witwen- oder Witwerrente
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nicht automatisch eine Hinterbliebenenrente. Verwitwete Partner müssen erst einen Antrag stellen. Im sogenannten Sterbevierteljahr, den ersten drei Monaten nach dem Tod, bekommt der überlebende Partner die Rente des Verstorbenen in voller Höhe ausgezahlt. Diesen Vorschuss auf die Witwenrente können Sie innerhalb eines Monats beim Rentenservice der Deutschen Post beantragen. Warten Sie länger, bekommen Sie diesen erhöhten Rentenbetrag erst ausbezahlt, wenn die Rentenversicherung die Höhe der eigentlichen Witwen- oder Witwerrente für Sie berechnet hat.
Sonstige Verträge kündigen und Buchungen stornieren
Mitgliedschaften in Vereinen, Zeitungsabonnements, Abos bei Streamingdiensten und andere Dienstleistungen, die der Verstorbene regelmäßig nutzte, sollten Sie ebenfalls kündigen. Um sich einen Überblick über die laufenden Kosten zu verschaffen, hilft es, die Kontoauszüge des Verstorbenen durchzugehen. Bereits gebuchte Reisen oder andere Aufträge sollten Sie schnellstmöglich stornieren.
Kontennachforschung
Hat der Verstorbene seine Unterlagen gut geordnet, finden die Erben meist schnell alle Kontoverbindungen. Es kann aber vorkommen, dass die Lage unübersichtlich ist.
Es gibt in Deutschland kein zentrales Register für sogenannte herrenlose Konten, an das sich Erben wenden könnten. Dabei geht es um viel Geld, das bei den Banken liegen soll. Schätzungen belaufen sich auf 2 bis 9 Milliarden Euro. Der Bundesrat hat am 11. März 2022 eine Initiative gestartet, ein solches Register beim Bundesamt für Justiz ins Leben zu rufen. Damit soll es einfacher werden, vergessene Konten einer verstorbenen Person zu finden.
Bis dahin müssen Sie als Hinterbliebener die einzelnen Bankenverbände anschreiben, wenn Sie sichergehen wollen, kein Konto des Verstorbenen zu übersehen.
Konten bei einer Sparkasse - Um Konten bei einer Sparkasse zu finden, können sich Erben schriftlich an den Deutschen Sparkassen- und Giroverband wenden oder per E-Mail an nachforschung@dsgv.de. Füge immer die Kopie des Erbscheins oder Testaments an und teile deine postalische Anschrift und den letzten Wohnort des Verstorbenen mit. Der Verband leitet die Anfrage an den zuständigen Regionalverband weiter, der für den letzten Wohnort des Verstorbenen zuständig ist. Unterhielt der Erblasser Konten bei einer Sparkasse, bekommen Sie direkt Post vom Geldinstitut.
Konten bei einer Volks- und Raiffeisenbank - Auf der Website des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken gibt es den Service Kontonachforschung. Dahinter verbirgt sich allerdings keine zentrale Auskunftsstelle. Es ist immer der Regionalverband, der die Anfrage beantwortet. Die Suche bleibt dabei auf ein Bundesland beschränkt. Für die Nachforschung können Kosten anfallen, die vom Aufwand abhängen. Dem Regionalverband müssen Sie nachweisen, dass Sie Erbe sind, entweder durch einen Erbschein oder ein Testament mit Eröffnungsprotokoll.
Konten bei privaten Banken - Entsteht bei Sichtung des Nachlasses die Vermutung, dass der Verstorbene ein Konto bei privaten Banken wie der Deutschen Bank oder der ING hatte, können Sie sich an den Bundesverband deutscher Banken wenden (nachforschung@bdb.de). Sie müssen Ihre Erbenstellung nachweisen, damit der Verband ein bundesweites Nachforschungsverfahren einleiten kann. Stellt ein Institut eine Geschäftsverbindung fest, setzt es sich direkt mit dem Erben in Verbindung. Das Verfahren ist für die Erben kostenlos.
Konten bei öffentlichen Banken - Zu den öffentlichen Banken gehören unter anderem die Deutsche Kreditbank (DKB) und die Landesbausparkassen. Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) bietet kein Nachforschungsverfahren mehr an. Die Erben müssen sich daher an die einzelnen Banken wenden.
Profile in sozialen Medien
Auch das digitale Erbe des Verstorbenen sollten Hinterbliebene nicht vergessen. Kennen Sie die Zugangsdaten zu seinen Profilen in sozialen Netzwerken nicht, können Sie die Unternehmen mit einem Brief oder einer E-Mail über den Todesfall informieren und bitten, den Account zu löschen.
Finanzamt
Wer erbt, muss innerhalb von drei Monaten das für die Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt informieren. Diese Pflicht erübrigt sich nur, wenn das Testament von einem Notar oder Gericht eröffnet wurde und der Nachlass keine Immobilien, Grundstücke, Anteile an Kapitalgesellschaften sowie Betriebs- oder Auslandsvermögen enthält (§ 30 Abs. 3 ErbStG).
Für alleinstehende Verstorbene müssen die Erben unter Umständen noch eine Einkommensteuererklärung für die Zeit bis zum Todestag machen. Sammele deshalb von Anfang an Unterlagen wie Belege für Ausgaben oder die Steuerbescheide der Vorjahre. War der Verstorbene verheiratet, füllt sein verwitweter Partner die Einkommensteuererklärung wie bislang üblich aus. Weitere Hinweise dazu finden Sie im Ratgeber Steuererklärung für Verstorbene.
Todesfall Checkliste - Was tun bei Todesfall?